Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für alle Transport- und Speditionsleistungen der KAP Logistics & Solutions GmbH gegenüber Unternehmern (B2B). Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber diese Bedingungen an.
Wichtiger Hinweis: Diese AGB sind eine solide Grundlage, aber kein Ersatz für eine rechtsanwaltliche Prüfung. Gerade bei Haftungsfragen im Transportrecht (AÖSp, CMR) empfehlen wir dringend, diesen Text von einem auf Transport-/Speditionsrecht spezialisierten Anwalt gegenprüfen zu lassen, bevor er verbindlich verwendet wird — insbesondere die Haftungssummen und Fristen sollten auf euer tatsächliches Geschäftsmodell abgestimmt werden.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Transport-, Speditions- und Logistikleistungen, die die KAP Logistics & Solutions GmbH (im Folgenden „KAP") gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB erbringt. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, KAP stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Ergänzend gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Für grenzüberschreitende Straßentransporte gilt zusätzlich das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR).
2. Vertragsabschluss
Anfragen über die Website oder telefonisch sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung von KAP (schriftlich oder per E-Mail) zustande. Angaben zu Preisen und Terminen auf der Website sind Richtwerte und stellen kein bindendes Angebot dar.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Transports notwendigen Angaben (Art, Menge, Gewicht, Abmessungen, Beschaffenheit und ggf. Gefahrguteinstufung der Ware) vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
3. Leistungsumfang
KAP bietet zwei Servicelinien an:
- Express Overnight: zeitkritische Sonderfahrten mit vorrangiger Bearbeitung und individuell vereinbarter Zustellzeit.
- Standard-/Regeltransporte: planbare Transporte auf Basis vereinbarter Konditionen und Laufzeiten.
Angegebene Liefertermine sind, sofern nicht ausdrücklich als „Fixtermin" vereinbart, unverbindliche Richtwerte. Sie stehen unter dem Vorbehalt höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Verkehrsstörungen und vergleichbarer, von KAP nicht zu vertretender Umstände.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Einzelfall vereinbarten oder bestätigten Preise, jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nebenkosten (z. B. Wartezeiten, Zusatzleistungen, Maut, Zollabwicklung) werden gesondert ausgewiesen, sofern sie nicht bereits im Pauschalpreis enthalten sind.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB sowie ein pauschaler Mahnkostenersatz gemäß § 458 UGB.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Ware verkehrs- und transportsicher verpackt ist. Gefahrgut ist als solches eindeutig zu kennzeichnen und vorab bekanntzugeben; KAP kann die Übernahme unzureichend deklarierter oder verpackter Sendungen ablehnen.
Für Schäden, die durch mangelhafte Verpackung, fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, haftet der Auftraggeber gegenüber KAP.
6. Haftung
Die Haftung von KAP für Verlust oder Beschädigung des Transportguts richtet sich, soweit nicht abweichend vereinbart, nach den Allgemeinen Österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) bzw. bei grenzüberschreitenden Straßentransporten nach dem CMR-Übereinkommen. Die dort vorgesehenen Haftungshöchstbeträge und Ausschlussgründe gelten entsprechend.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden haftet KAP nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Wir empfehlen Auftraggebern, für hochwertige oder besonders sensible Sendungen eine gesonderte Transportversicherung abzuschließen.
7. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt (u. a. Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Grenzschließungen, Pandemien) befreien KAP für die Dauer und im Umfang ihrer Auswirkung von der Leistungspflicht, ohne dass hieraus Schadenersatzansprüche des Auftraggebers entstehen. KAP informiert den Auftraggeber in diesem Fall umgehend.
8. Pfandrecht
KAP steht an dem Transportgut wegen aller fälligen Forderungen aus dem Transportvertrag ein gesetzliches Pfand- und Zurückbehaltungsrecht gemäß AÖSp zu, solange sich die Ware in ihrem Gewahrsam befindet.
9. Kündigung und Rücktritt
Ein bereits bestätigter Auftrag kann vom Auftraggeber nur mit Zustimmung von KAP storniert werden. Bereits entstandene Kosten (z. B. für bereits disponierte Fahrzeuge oder Kapazitäten) sind vom Auftraggeber zu ersetzen, sofern die Stornierung nicht rechtzeitig vor Beginn der Durchführung erfolgt.
10. Datenschutz
Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung übermittelten Daten werden gemäß unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von KAP (2325 Himberg, Österreich) vereinbart.
12. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Stand: Juli 2026